Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Steinwunder GbR
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Steinwunder GbR und unseren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Steinreinigung, Imprägnierung und Versiegelung, Bodenverlegung, Hausmeisterservice, Außenanlagenpflege, Winterdienst, Glas- und Wintergartenreinigung sowie weiteren angebotenen Leistungen. Spätestens mit Entgegennehmen der Ware oder Dienstleistung, gelten diese AGB als vom Kunden akzeptiert.
1.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
1.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird gesetzlich kein Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt die Steinwunder GbR, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Steinwunder GbR zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Steinwunder GbR ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der schriftlichen verbindlichen Auftragsbestätigung des Kunden oder durch Beginn der Arbeiten kommt der Vertrag zwischen der Steinwunder GbR und dem Kunden zu Stande.
1.2 Angebote der Steinwunder GbR gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde. Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Angaben in Prospekten, Katalogen, auf Websites und in technischen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden.
1.3 Vertragssprache ist Deutsch
2. Die Steinwunder GbR liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland/Niederlande.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten, sofern nicht anders ausgewiesen.
3.2 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Zusatzleistungen bedarf einer gesonderten Form. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Steinwunder GbR (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Steinwunder GbR bis zur Erfüllung sämtlicher der Steinwunder GbR gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Steinwunder GbR erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der Steinwunder GbR, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der Steinwunder GbR. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde die Steinwunder GbR unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Steinwunder GbR ab, welcher diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an der Steinwunder GbR abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen der Steinwunder GbR hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der Steinwunder GbR die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Steinwunder GbR wird die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl des Auftragnehmers freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme binnen 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Die Steinwunder GbR kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, steht es der Steinwunder GbR frei, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Bei Privatkunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 5% p.A., bei Geschäftskunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 8% p.A. Die Steinwunder GbR behält sich vor, höhere Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges, belegt durch Nachweise, geltend zu machen. Eventuell entstehende Kosten durch Mahnungen, Gerichtsverfahren und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Schuldner.
5. Gewährleistung & Mängel
5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Natürlicher Verschleiß, witterungsbedingte Veränderungen sowie materialbedingte Farb- oder Strukturabweichungen stellen keinen Mangel dar. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Steinwunder GbR über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
5.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren nach einem Jahr ab Lieferung.
5.4 Der Kunde hat einen Mangel der Dienstleistung oder Montage der Steinwunder GbR unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Steinwunder GbR Arbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Steinwunder GbR für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Steinwunder GbR nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die die Steinwunder GbR dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Leistungsumfang
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Leistungen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich berechnet werden. Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Leistungen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge (Angebote) werden durch die Steinwunder GbR nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3 Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag (Angebot) ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Leistung nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Leistung nicht verwertet werden können.
2.4 Ergibt sich während der Leistungserbringung, dass die zu erwartenden Kosten der Leistung die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Leistungserbringung feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Auftrages umfasst waren.
2.5 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Leistungserbringung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt, sofern dies überhaupt möglich ist.
2.6 Bei der Berechnung der Leistung sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen, sofern nicht zuvor Pauschalpreise (bspw. auf m² Basis) durch uns angeboten wurden. Wird die Leistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Dienstleitungserbringung bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde hat für uneingeschränkten Zugang zur Baustelle und Baufreiheit zu sorgen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie/ Energiemengen sowie Wasser/Wassermengen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Dies sind insbesondere ein 230V Anschluss sowie ein Frischwasseranschluss als auch die Möglichkeit der Abwasserentsorgung. Die zuvor benannten Anschlüsse müssen am vereinbarten Tag der Leistungserbringung dem Mitarbeitenden des Auftragnehmers frei zugänglich sein, um Kosten/Schaden für die Steinwunder GbR auszuschließen, da dieser ohne die benannten Anschlüsse seine Leistung nicht erbringen kann. Stellt der Kunde die benannten Anschlüsse nicht zur Verfügung und macht es dem Leistungserbringer damit unmöglich seine Arbeit aufzunehmen, steht der Steinwunder GbR Schadensersatz zu.
3.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Steinwunder GbR nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
3.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
4. Frist für die Ausführung der Dienstleistung oder Montage
4.1 Die Angaben der Steinwunder GbR über Leistungs- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Sie richten sich ferner auch nach der Witterung sowie äußeren Umständen und der Menge an eingesetztem/verfügbarem Personal und können daher ggf. schneller oder langsamer erfolgen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eventuell benötigte behördliche Genehmigungen vor Leistungserbringung des Auftragnehmers vorliegen. Davon unberührt besteht das Vertragsverhältnis zwischen der Steinwunder GbR und Kunde.
4.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Steinwunder GbR nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
5. Abnahme der Dienstleistung oder Montage, Übernahme durch den Kunden
5.1 Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung durch unseren Mitarbeitenden angezeigt worden ist. Die Fertigstellung ist im Zweifel in der Auftragsbestätigung ersichtlich und wird als „Leistungsdatum“ oder „Leistungszeitraum“ aufgeführt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, die Mängel haben im zu erstellenden Abnahmeprotokoll festgehalten zu werden. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein.
5.2 Kommt der Kunde mit der unverzüglichen Abnahme -welche in der Regel am Tag der Bearbeitung des Vorhabens erfolgt- in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung (im Zweifel ist dies das Datum des Rechnungsversands) als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
6. Rücktritt und Kündigung
6.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden nach zuvor schriftlicher Auftragsbestätigung und von der Steinwunder GbR per schriftlicher Auftragsbestätigung zugesagten Annahme, ist nicht möglich. Sofern der Kunde -aus welchen Gründen auch immer- auf einen Rücktritt besteht, stehen der Steinwunder GbR für seine entstandenen Kosten (beispielhafte unverbindliche Aufzählung: Beratung, Probefläche, Aufmaß, Materialbeschaffung, Terminfreihaltung – also entgangene Gewinne usw.) Schadensersatzansprüche zu. Dieser Schadensersatz beträgt: Bis 14 Tage vor in AB genanntem Liefertermin: 25% des Auftragsbetrages; Bis 3 Tage vor in AB genanntem Liefertermin: 40% des Auftragsbetrages. Es steht dem Kunden sowie der Steinwunder GbR frei, einen geringeren oder einen höheren Schaden nachzuweisen, dann ist die zuvor genannte pauschale Regelung nicht anzuwenden. In dem Zuge weist die Steinwunder GbR hiermit darauf hin, dass es sich in seinem Leistungsbereich mehrheitlich um Saisonarbeit (üblicherweise März bis Oktober) handelt, und entgangene Gewinne daher verhältnismäßig stärker ins Gewicht fallen.
Besteht der Kunde auf eine Terminverschiebung von über 3 Monaten, steht esder Steinwunder GbR frei, eine angemessene Anzahlung mit Zahlungsziel 7 Tagen, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat fristgerecht die Zahlung zu leisten.
6.2 Dem Privatkunden (nicht jedoch dem Geschäftskunden) steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Steinwunder GbR zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Steinwunder GbR die Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung (inkl. Eventuell entgangener Gewinne aufgrund Wegfalls von Leistungen aus der Auftragsbestätigung) und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
7. Erweitertes Pfandrecht – im Falle von Reparaturleistungen
7.1 Der Steinwunder GbR steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
7.2 Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
V. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Auftragnehmer ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des SchriftformerfordernissesEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
